Umweltmanagement Strelow
Externer Störfall-/Immissionsschutzbeauftragter "Unternehmen sind rechtlich verpflichtet,
für bestimmte Tätigkeiten einen beauftragten zu stellen.
Umweltmanagement Strelow
Externer Störfall-/Immissionsschutzbeauftragter "Unternehmen sind rechtlich verpflichtet, für bestimmte Tätigkeiten einen beauftragten zu stellen.
Externer Störfall-/Immissionsschutzbeauftragter
Ein Immissionsschutzbeauftragter ist nach § 53 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu bestellen, wenn dies nach Art und Größe der betriebenen genehmigungsbedürftigen emissionsverursachenden Anlagen erforderlich ist.
Unternehmer sind rechtlich verpflichtet, für bestimmte Tätigkeiten und einzelne Umweltschutzbereiche einen Beauftragten zu stellen. Wir übernehmen für Ihr Unternehmen die in § 54 BImSchG festgelegten Aufgaben rund um den Immissionsschutz. Wir helfen Ihnen, Gefahren zu erkennen, zu beurteilen und dafür zu sorgen, dass sie beseitigt werden.
Unsere Dienstleistungen:
- Wir beraten und informieren den Betreiber und die Betriebsangehörigen über den Immissionsschutz und über schädliche Umwelteinwirkungen der Anlage.
- Wir überwachen für Sie die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Gesetze und Verordnungen und stellen diese durch eine regelmäßige Überwachung sicher.