Umweltmanagement Strelow
Elektronische Nachweisverfahren "Für gefährliche Abfälle ist eine elektronische
Nachweisführung verbindlich vorgeschrieben."
Umweltmanagement Strelow
Elektronische Nachweisverfahren "Für gefährliche Abfälle ist eine elektronische Nachweisführung verbindlich vorgeschrieben."
Elektronische Nachweisverfahren eANV
Für gefährliche Abfälle ist eine elektronische Nachweisführung (eANV) seit April 2010 in Form einer qualifizierten elektronischen Signatur für alle Erzeuger, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen verbindlich vorgeschrieben.
Abfallbegleitscheine und Entsorgungsnachweise dürfen nur noch elektronisch versendet und digital signiert werden.
Auch muss seit dem April 2010 die Registerführung der Begleitscheine von Abfallentsorger, Abfalleinsammler, Abfallbeförderer und Abfallerzeuger auf elektronischem Weg erfolgen. Alle relevanten Daten werden elektronisch zur zentralen Koordinierungsstelle (ZKS) übermittelt und danach an die Überwachungsbehörden der entsprechenden Bundesländer verteilt.
Wir unterstützen Sie:
- Bei der Einführung und Umsetzung der elektronischen Nachweisführung (eANV).
- Bei der Registrierung und Freischaltung bei der ZKS (Zentrale Koordinierungsstelle) und allen diesbezüglichen Angelegenheiten
- Wir übernehmen als Bevollmächtigter für Sie die komplette Abwicklung des elektronischen Nachweisverfahrens für Ihre gefährlichen Abfälle
Wir arbeiten mit der digitalen Nachweisführung, dem Standard ZEDAL