Umweltmanagement Strelow
Wir sind für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten "Handeln und Makeln"
von Gefährlichen und Ungefährlichen Abfällen bundesweit zugelassen.
Umweltmanagement Strelow
Wir sind für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten "Handeln und Makeln"
von Gefährlichen und Ungefährlichen Abfällen bundesweit zugelassen.
Abfallmanagement
Die wesentlichen Ziele des Abfallmanagements liegen in der optimalen Nutzung von Ressourcen, der Minimierung von Abfällen und Schadstoffemissionen. Für viele Unternehmen ist daher eine umweltschonende Produktion ein wichtiger Erfolgsfaktor. Unter Berücksichtigung eines intelligenten Abfallmanagements können somit Material-, Energie- und Entsorgungskosten gleichermaßen reduziert werden.
Das Abfallmanagement erstreckt sich auf alle Abfälle, welche in gefährliche und ungefährliche unterteilt werden.
Jeder Abfall hat einen unterschiedlichen Schadstoffgehalt. Daher gibt es auch verschiedene Grade der Einstufung, Verwertung oder Beseitigung. In der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) werden die Einstufungen geregelt, die der Europäische Abfallkatalog in deutsches Recht umsetzt.
Bei als „gefährlich“ bezeichneten Abfällen, die auch im Sprachgebrauch als „Sonderabfall“ bezeichnet werden, erfolgt die Einstufung gemäß § 3 Abs. 2 AVV hierbei handelt es sich z.B. um
- Verpackungen mit Verunreinigungen,
- Farben und Lacke sowie Klebstoffe und
- Kunstharze,
- Blei-, Nickel-, Cadmium und
- Lithiumhaltige Batterien,
- Altöle, Bremsflüssigkeiten und
- Kühlflüssigkeiten,
- Leuchtstoffröhren,
- Maschinen-, Getriebe-, Schmieröle usw.
- Asbest, Künstliche Mineralfasern und Dachpappe.
Als „nicht gefährlich“ werden nach AVV Abfälle bezeichnet, die keine gefährlichen Verunreinigungen oder Stoffe aufweisen, bzw. deren Verwertung keine gravierenden Probleme darstellen.
Hierbei handelt es sich z.B. um
- Restabfall,
- Papier und Pappe,
- Holz,
- Glas,
- Leichtverpackungen
- Kunststoffe,
- Metalle,
- Elektrogeräte u.s.w.