Externer Störfall-/Immissionsschutzbeauftragter

UMS Umweltmanagement Strelow GmbH

Externer Störfall-/Immissionsschutzbeauftragter
"Unternehmen sind rechtlich verpflichtet, für bestimmte Tätigkeiten
einen beauftragten zu stellen.

Externer Störfall-/Immissionsschutzbeauftragter

Ein Immissionsschutzbeauftragter ist nach § 53 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu bestellen, wenn dies nach Art und Größe der betriebenen genehmi­gungsbedürftigen emissionsverursachenden Anlagen erforderlich ist.


Unternehmer sind rechtlich verpflichtet, für bestimmte Tätigkeiten und einzelne Um­weltschutzbereiche einen Beauftragten zu stellen. Wir übernehmen für Ihr Unternehmen die in § 54 BImSchG festgelegten Aufgaben rund um den Immissionsschutz. Wir helfen Ihnen, Gefahren zu erkennen, zu beurteilen und dafür zu sorgen, dass sie beseitigt werden.

Unsere Dienstleistungen:

  • Wir beraten und informieren den Betreiber und die Betriebsangehörigen über den Immissionsschutz und über schädliche Umwelteinwirkungen der Anlage.
  • Wir überwachen für Sie die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Gesetze und Verordnungen und stellen diese durch eine regelmäßige Überwachung sicher.

UMS Umweltmanagement Strelow GmbH

Akazienstraße 22
14979 Großbeeren
strelow{@}um-s.eu
www.um-s.eu

Fakten

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