Elektronische Nachweisverfahren eANV

UMS Umweltmanagement Strelow GmbH

Elektronische Nachweisverfahren
"Für gefährliche Abfälle ist eine elektronische Nachweisführung
verbindlich vorgeschrieben."

Elektronische Nachweisverfahren eANV

Für gefährliche Abfälle ist eine elektronische Nachweisführung (eANV) seit April 2010 in Form einer qualifizierten elektronischen Signatur für alle Erzeuger, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen verbindlich vorgeschrieben.

Abfallbegleitscheine und Entsorgungsnachweise dürfen nur noch elektronisch versen­det und digital signiert werden.

Auch muss seit dem April 2010 die Registerführung der Begleitscheine von Abfallentsor­ger, Abfalleinsammler, Abfallbeförderer und Abfallerzeuger auf elektroni­schem Weg erfolgen. Alle relevanten Daten werden elektronisch zur zentralen Koordinie­rungsstelle (ZKS) übermittelt und danach an die Überwachungsbehörden der entsprechenden Bundesländer verteilt. 

Wir unterstützen Sie:

• Bei der Einführung und Umsetzung der elektronischen Nachweisführung (eANV).

• Bei der Registrierung und Freischaltung bei der ZKS (Zent­rale Koordinierungsstelle) und allen diesbezüglichen Angelegenheiten

• Wir übernehmen als Bevollmächtigter für Sie die komplette Abwick­lung des elektronischen Nachweisverfahrens für Ihre gefährlichen Abfälle

Wir arbeiten mit der digitalen Nachweisführung, dem Standard ZEDAL

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Akazienstraße 22
14979 Großbeeren
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Fakten

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